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Barrierefreiheitserklärung

Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Website der Verkehrsgemeinschaft Emsland Süd.

Name und Anschrift:
Verkehrsgemeinschaft Emsland Süd
Bernd-Rosemeyer-Str. 24
49808 Lingen (Ems)

Kontakt:
Telefon: 0591 961001-0
Fax: 0591 961001-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vertretung der Verkehrsgemeinschaft durch:
Hülsmann Reisen GmbH
Karlstraße 1
49599 Voltlage

Einleitung

Wir sind bestrebt, unsere Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Verkehrsgemeinschaft Emsland Süd.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der nachfolgend genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vereinbar.

Kontinuierliche Optimierung

Die Barrierefreiheit dieser Website ist Bestandteil des laufenden Entwicklungsprozesses. Festgestellte Defizite und Mängel werden kontinuierlich im Rahmen eines schrittweisen Verbesserungsprozesses behoben. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es vorübergehend Barrieren gibt. Die Weiterentwicklung erfordert regelmäßige technische und redaktionelle Anpassungen, die Zeit beanspruchen können.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese schrittweise anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Videos: Einige eingebettete Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, Videos künftig mit Untertiteln bereitzustellen.
  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website verfügen noch nicht über einen geeigneten Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte fortlaufend.
  • Formulare: Fehlermeldungen unterscheiden teilweise nicht ausreichend zwischen einzelnen Formularfeldern und werden beim Erscheinen möglicherweise nicht automatisch von Screenreadern vorgelesen.
  • Grafiken: Der Inhalt einiger Grafiken wird noch nicht zusätzlich in Textform erläutert.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

  • Komplexe interaktive Anwendungen: Bestimmte interaktive Anwendungen und Funktionen erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Verbesserungsmöglichkeiten, können jedoch nicht alle Barrieren sofort beseitigen.
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung kann unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden nach den aktuellen Anforderungen erstellt.

Barrieren melden, Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, gemeldete Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind.

Sie können uns über folgende Wege erreichen:

  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Telefon: 0591 961001-0
  • Postanschrift: Verkehrsgemeinschaft Emsland Süd, Stichwort „Barrieren melden“, Bernd-Rosemeyer-Str. 24, 49808 Lingen (Ems)

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Bei der Durchsetzungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist über ein Online-Formular, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle möglich. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Adresse der Durchsetzungsstelle

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4007
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schlichtungsverfahren

Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort über die oben genannte Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Datum der Erstellung beziehungsweise Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2026 aktualisiert.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.